Fahrten in das Krankenhaus, zur Stationären- oder Notfallbehandlung sowie Entlassung aus dem Krankenhaus, sind Krankenkassenleistungen und werden somit von Ihrer Krankenkassen übernommen.
Bei ambulanten Fahrten, gibt es verschiedene Vorraussetzungen die Sie erfüllen müssen.
Für eine sichere Übernahme der Leistung, ohne das Sie eine Genehmigung der Leistung benötigen, sind folgende Bedingung notwendig Pflegegrad 4/5, Pflegegrad 3 mit Schwerbehindertenausweis
Alles andere sind Kann-Bestimmungen und müssen seperat von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Trifft dieser Fall auf Sie zu und Sie haben dazu Fragen melden Sie sich gern bei uns.
Wird eine aus ärztlicher Sicht notwendige stationäre Krankenhausbehandlung, durch eine ambulante Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis vermieden, übernehmen die Krankenkassen auch die Fahrtkosten zu dieser Operation.
Privatfahrten sind generell keine Leistung der Krankenkasse.
Was versteht man unter "Privat":
Sie müssen beispielsweise zu einem Optiker und schaffen es leider nicht allein dorthin, befördern wir Sie zu Ihrem Termin. Die anfallenden Kosten müssen Sie dann in Eigenleistung übernehmen.
Auch Fahrten zu einer Hochzeit, zu einem Geburtstag oder ähnlichen Veranstaltungen sind für uns kein Problem.
Mit uns kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Mit der Bestätigung des Pflegegrades 4 oder 5, werden alle Transporte zum Vertragsarzt, mit der Vorlage eines Transportscheines von der Krankenkassen getragen.
Sie haben einen Pflegegrad 3 und noch dazu einen Schwerbeschädigtenausweis, der mit dem Merkzeichen aG, BI oder H ausgeschrieben ist, so übernimmt Ihre Krankenkasse auch die Kosten der Beförderung.
Ab einem Pflegegrad 3 ist es Krankenkassen abhängig.
Sind Sie bei Krankenkassen wie der Technicker Krankenkasse, DAK, Barmer, KKH, hKK, HEK, Knappschaft, IKK oder der Bahn BKK versichert, so wird Ihre Leistung direkt ohne vorab notwendige Genehmigung bewilligt.
Sollten Sie bei der AOK versichert sein, ist dort eine Genehmigung vorab nötig.
Gerne übernehmen wir für Sie die Genehmigung bei der Krankenkasse und beantworten auch gern Ihre Fragen zu diesem Thema.
Ab einem Pflegegrad 2 oder niedriger ist es prinzipell genehmigungspflichtig.
Das bedeutet, dass Sie vor der Fahrt den Transportschein genehmigen lassen müssen, um eine Bestätigung der Zu- oder Absage für die anstehenden Beförderung zu haben.
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